Tīmeklis2005. gada 1. janv. · 2 Leistungsschwach im Sinne von Satz 1 ist ein Land, dessen Summe aus Finanzkraftmesszahl und Zuschlag nach § 10 Fehlbeträge an 99,75 Prozent der Ausgleichsmesszahl des Ausgleichsjahres aufweist. 3 Ein leistungsschwaches Land erhält 80 Prozent dieser Fehlbeträge als allgemeine … Tīmeklis§ 12 LFAG, Finanzkraftmesszahl § 13 LFAG, Steuerkraftmesszahl § 14 LFAG, Allgemeine Straßenzuweisungen § 15 LFAG, Zuweisungen zum Ausgleich von Beförderungskosten § 15a LFAG, Zuweisungen an den Bezirksverband Pfalz gemäß § 15 der Bezirksordnun... § 16 LFAG (weggefallen) § 17 LFAG, Ausgleichsstock
Deutscher Bundestag 19/31264
Tīmeklis2001. gada 20. dec. · wenn die Finanzkraftmesszahl eines Landes mindestens 93 vom Hundert seiner Ausgleichsmesszahl beträgt; dabei ist für X jeweils 1 vermindert um das Verhältnis von Finanzkraftmesszahl zu Ausgleichsmesszahl des Landes anzusetzen. (2) Die Ausgleichsbeiträge eines ausgleichspflichtigen Landes werden nach … TīmeklisDie Vergabe ist in einem Abstand von fünf Jahren durch Bund und Länder im Hinblick auf die Vergabe im dann übernächsten Jahr zu überprüfen. Die Werte wurden im … black square undermount bathroom sink
Wolfgang Scherf Defekte des Länderfinanzausgleichs und der Fall …
Tīmeklissich am Verhältnis zwischen der Finanzkraftmesszahl (FMZ) und der Ausgleichsmesszahl (AMZ). Letztere entspricht nicht der durchschnittlichen Steuerkraft pro tatsächlichem Einwohner, sondern basiert auf gewichteten Einwohnern. Daraus resultieren erhebliche Abweichungen zwischen der relativen Steuer- und Finanzkraft … TīmeklisIm nächsten Rechenschritt werden Finanzkraftmesszahl und Ausgleichsmesszahl gegenübergestellt: Ist die Ausgleichsmesszahl kleiner als die Finanzkraftmesszahl, gehört das Land zu den Geberländern und muss Ausgleichsbeiträge in das System zahlen. Ist das Umgekehrte der Fall, zählt das Land zu den Nehmerländern und … Tīmeklis§ 12 - Finanzkraftmesszahl 01.01.2011 § 13 - Steuerkraftmesszahl 05.12.2015 § 14 - Allgemeine Straßenzuweisungen 01.10.2001 § 15 - Zuweisungen zum Ausgleich von Beförderungskosten 01.07.2024 § 15a - Zuweisungen an den Bezirksverband Pfalz gemäß § 15 der Be-zirksordnung für den Bezirksverband Pfalz 01.01.2014 gary hoover pa